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In dieser Ausgabe:

• Wichtige Informationen zur Umsatzsteuererhöhung bei Silbermünzen

Umsatzsteuererhöhung ohne Auswirkungen für Privatanleger

Im Zuge der europäischen Angleichung der Steuersätze gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2014 der volle Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% für Silberanlagemünzen. Davor waren es noch 7%, also ganze 12 Prozentpunkte weniger. Viele Anleger sind jetzt verunsichert, da der neue Steuersatz zunächst sehr negativ und abschreckend wirkt. Doch die Praxis sieht völlig anders aus und birgt für den privaten Anleger sogar positives.

Möglich macht dies eine steuerrechtliche Besonderheit im Umsatzsteuergesetz:
Die Einfuhrumsatzsteuer für Silbermünzen aus Drittländern bleibt weiterhin mit dem ermäßigten Steuersatz von lediglich 7% belastet. Wendet der Händler, wie bei BM Edelmetalle der Fall, nun im Nachgang die Differenzbesteuerung an, hat die Umsatzsteuererhöhung kaum Auswirkungen auf den vom Privatkunden zu zahlenden Endpreis. Der Händler muß hierbei lediglich auf seine Marge den höheren Steuersatz von 19% abführen.

Ein Rechenbeispiel:

Für unser Rechenbeispiel ziehen wir einen Netto-Einkaufspreis von 18 EUR für eine Feinunze Silber in Form einer gängigen Silberanlagemünze und eine fiktive Handelsmarge von 0,30 EUR als Berechnungsgrundlage heran:

Kaufpreisberechnung alte Regelung (7%):
18 EUR EK + 0,30 EUR Händlermarge + 7% Ust. = 19,58 EUR Endpreis

Kaufpreisberechunng neue Regelung (19%):
18 EUR EK + 0,30 EUR Händlermarge + 19% Ust. = 21,77 EUR Endpreis

Die aufgestellte Berechnung erklärt dann auch ganz schnell die erstmal sehr abschreckende Wirkung der neuen Umsatzsteuerregelung: Würden die Händler tatsächlich 19% auf den vollen Preis aufschlagen müssen, so würde die Feinunze Silber für den Privatanleger theoretisch ganze 2,19 EUR teurer werden.

Das summiert sich schnell zu hohen Summen: Plant der Anleger eine Silberinvestition von etwa 10.000 EUR und kauft hierfür eine Standardbox mit 500 Stück der gängigen Silberanlagemünzen wie Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker, so würde er ganze 1.095 EUR mehr zahlen müssen, welche direkt an den Staat abgeführt werden müssten und erst durch Kursgewinne in selbiger Höhe wieder ausgeglichen werden könnten.

Tatsächlich sieht es in der aktuellen Praxis jedoch ganz anders aus, wie folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht:

Kaufpreisberechung neue Regelung (19%) mit Anwendung der Differenzbesteuerung:
18 EUR EK + 7% Einfuhr-USt. + 0,36 EUR (Händlermarge + 19% USt.) = 19,62 EUR Endpreis

Effektiv ändert sich also am Kaufpreis der Silberanlagemünzen für den Privatanleger kaum etwas. Wendet der Händler die Differenzbesteuerung an, kostet die Feinunze Silber den Anleger bei gleichem Kurs gerade einmal 0,04 EUR mehr als mit der alten Regelung. Das sind auf die Standard-Masterbox mit 500 Silberanlagemünzen bezogen gerade 20 Euro.

FAZIT: Trotz Umsatzsteuererhöhung ändert sich am Endpreis der Silberanlagemünzen bei gleichem Kurs kaum etwas.


Umsatzsteuererhöhung für den Privatanleger sogar positiv

Der Kauf eines Anlageprodukts ist eine Sache, doch irgendwann folgt in aller Regel auch ein Verkauf. Und genau hier wirkt sich die Umsatzsteuererhöhung, bzw. die daraus folgende Anwendung der Differenzbesteuerung durch für den Privatanleger sogar positiv aus:

Wendet der Händler die Differenzbesteuerung an, erhöht die Einfuhrumsatzsteuer von 7% seinen Einkaufspreis. Das heißt im Umkehrschluss: Er kann verkaufswilligen Investoren mit der neuen Regelung mehr zahlen als vorher. Konkret bedeutet dies für den Privatanleger einen weitaus höheren Verkaufserlös und damit gleichzeitig einen geringeren Spread zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis als bisher.

FAZIT: Die Feinunze Silber wird für den privaten Anleger zwar einige Cent teurer als bisher, dem gegenüber steht jedoch ein weitaus geringerer Spread und damit ein höherer Verkaufserlös als bislang. Die Investition in physisches Silber in Form gängiger Silberanlagemünzen ist für den Privatanleger nun sogar attraktiver geworden. Wer die aktuellen Silberpreise als attraktiv erachtet, sollte sich also keinesfalls von der Umsatzsteuererhöhung abschrecken lassen, sondern sich von uns zu der Thematik eingehend beraten lassen.

Denn obgleich die Anlage in physisches Silber aufgrund des Spreads weitaus teurer ist als Silber-Zertifikate oder –ETFs - physisches Silber bringt einige ganz entscheidenden Vorteile mit: Es ist nach einem Jahr Haltedauer abgeltungssteuerfrei und bringt kein Ausfallrisiko des Emittenten mit sich!


Die neue Regelung treibt seltsame Blüten

Für Münzen die sowieso schon aus Drittländern ausserhalb der EU importiert werden müssen, wie z.B. der Maple Leaf aus Kanada oder die Anlagemünzen Kookaburra und Koala aus Australien, ist die Anwendung der Differenzbesteuerung von Haus aus relativ unproblematisch.

Ganz anders sieht es jedoch bei Silbermünzen aus die in der EU produziert werden. Das beste Beispiel hierfür ist die bekannteste europäische Silberanlagemünze, der Wiener Philharmoniker. Der Wiener Philharmoniker wird in Österreich produziert und wurde bis letztes Jahr auch direkt aus Österreich importiert.

Um jedoch auch für diese Münze die für den Anleger vorteilhafte Differenzbesteuerung anwenden zu können, muß dieser nun einen Umweg über die Schweiz nehmen. Wir meinen: Sinvoller wäre es sicherlich gewesen, für Silberanlageprodukte die Umsatzsteuer komplett abzuschaffen so wie dies auch bei Anlagegold der Fall ist.



Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von BM Edelmetalle

 

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